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Allgemeine Informationen und Hinweise

Inhalt:

  1. Vertragsparteien und Bevollmächtigte
  2. Sicherheit/Autorisierung
  3. Aufnahme von Konten
  4. Kontoabfragen
  5. Zahlungsaufträge
  6. BESR-Daten
  7. Börsenaufträge
  8. Allgemeine Hinweise
  9. Navigation
  10. Hilfe und Hotline

Die vorliegende Information bildet einen integrierenden Bestandteil zu den vertraglichen Grundlagen der BEKB | BCBE, nachfolgend Bank genannt.

1. Vertragsparteien und Bevollmächtigte

Vertragspartner sind der Konto-/Depotinhaber und die Bank. Der Vollmachtsumfang entspricht dem Basisvertrag. Abweichend davon kann geregelt werden, dass entsprechend bezeichnete Personen Kundendaten abfragen, aber nicht über die Bankbeziehungen verfügen können. Änderungen der Vollmachtsinhalte sind der Bank schriftlich mitzuteilen.

2. Sicherheit/Autorisierung

Die Sicherheit der Uebermittlung gegen unbefugten Zugriff durch Dritte wird durch die Verwendung von kryptografischen Verfahren gewährleistet. Eine Verbindungsaufnahme ist nur möglich, wenn ein mindestens 128bit-Verschlüsselungsverfahren eingesetzt wird. Die Autorisierung gegenüber der Bank erfolgt mittels Benutzeridentifikation, persönlichem Passwort und Zusatzcode.

2.1 Benutzeridentifikation
Die Benutzeridentifikation wird von der Bank fix zugeteilt.

2.2 Passwort
Das von der Bank zugeteilte Passwort muss sofort nach Erhalt geändert werden. Aus Sicherheitsgründen ist ein Passwort zu verwenden, das nicht mit dem Vertragspartner in direkter Verbindung steht (wie z. B. Geburtsdatum, Telefonnummer, o. ä.). Das Passwort kann zwischen 6 Stellen und 15 Stellen umfassen. Es darf auf keinen Fall notiert werden und ist regelmässig zu ändern.

2.3 Zusatzcodes
Die Zusatzcodes sind nach Massgabe des Systems (jeweils zufallsgesteuerte Anforderung einer Position) zu verwenden. Nach Verwendung der 80. Nummer wird automatisch eine neue Liste von der Bank zugestellt. Die Zusendung einer neuen Zusatzcode-Karte kann jederzeit telefonisch verlangt werden.

3. Aufnahme von Konten

Grundsätzlich können alle Arten von Konten aufgenommen werden.  Die Bank kann Einschränkungen in der Verfügungsmöglichkeit vornehmen, z. B. kein Zahlungsverkehr für Baukredite.

4. Kontoabfragen

Kontosalden und -buchungen werden mehrmals täglich nachgeführt.  Die Salden und Buchungen können direkt abgefragt werden; es stehen in diesem Fall im Maximum die Buchungen der letzten 200 Tage zur Verfügung. Den über Banking via Internet abgeholten Daten wie Salden etc. kommt keine rechtsverbindliche Wirkung zu. Alle Daten können auch als Datei (MT940-SWIFT-Format) zur Weiterverarbeitung in einer Fibu-Software abgeholt werden. Bei Bedarf können die jeweils 24 letzten Abholungen nochmals abgerufen werden. Die Eingabe der gewünschten Auszugsnummer ist in diesem Fall notwendig.

5. Zahlungsaufträge

Es sind alle Arten von Zahlungsaufträgen, für das In- und Ausland, möglich. (Ausnahme: DTA TA832 Bankchecks CHF + FW) Zahlungsaufträge können als fertig erstellte DTA-Datei eingeliefert, oder aber online erfasst und in Auftrag geben werden.

5.1 Einlieferung als DTA-Datei
Das gewünschte Ausführungsdatum kann bis zu 60 Tage in der Zukunft liegen. Ausführungsdaten, die bis max. 10 Tage in der Vergangenheit liegen, werden am ersten Bankwerktag nach der Einlieferung ausgeführt. Mehr als 10 Tage zurückliegende Ausführungsdaten führen zur Abweisung der ganzen Datei.  Pro Datei können unterschiedliche Ausführungsdaten gewählt werden. Aufträge zulasten von verschiedenen, in der gleichen Teilnahme-Erklärung für Zahlungsverkehr autorisierten Konten, können in einer Datei übermittelt werden. Mittels DTA-Dateien eingelieferte Zahlungen können vom Einlieferer erklärungsabweichend (Beiblatt) einzeln geändert werden. Die Änderung muss bis 24.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden. Nach einer Änderung muss die Zahlung erneut freigegeben werden, (nur wenn das gemäss Vertrag vorgesehen ist). Eine vom Kunden vorgenommene Annullierung kann durch die Bank nicht rückgängig gemacht werden.

5.2 Mit Direkterfassung in Auftrag gegeben
Einzelzahlungen (auch Daueraufträge) und Zahlungslisten können direkt erfasst werden. Aufträge können bis zu 330 Tage vorvalutiert werden. Als Ausführungsdatum kann nur ein Bankwerktag eingesetzt werden. Einzelaufträge können zur späteren erneuten Ausführung in einer Bibliothek abgespeichert werden. Daueraufträge können mit verschiedenen Periodizitäten in Auftrag gegeben werden. Ausführungsinstruktionen (Valuta Soll vor oder nach Feiertag) können angegeben werden.

5.3 Zahlungslisten
Die Möglichkeit ist vorhanden, Zahlungslisten zu führen. Die Wahl des zu belastenden Kontos wird auf Auftragsebene vorgenommen. Die Freigabe der Aufträge wird auf Listenebene vorgenommen.  Wird bei einem Auftrag der Zahlungsliste der Betrag 0.00 eingegeben, bleibt der Auftrag gespeichert, wird aber erst nach Eingabe eines Betrages wieder ausgeführt.

5.4 Vollständigkeit der Daten
Fehlerhafte oder unvollständige Zahlungsdaten können zur Nichtausführung eines übermittelten Auftrages führen.

5.5 Änderungen von übermittelten Zahlungsaufträgen
Änderungen übermittelter Zahlungsaufträge (Einzelzahlungen oder Dateien) können nur insofern berücksichtigt werden, als die Buchung auf einem Drittkonto noch nicht stattgefunden hat. Überdies werden sie nur dann berücksichtigt, wenn sie vom Vertragspartner oder dem bevollmächtigten Übermittler veranlasst werden.

6. BESR-Daten

Die Zahlungseingänge BESR können als BESR-Dateien abgeholt werden.  Die BESR-Daten eines bestimmten Kontos stehen nach Wunsch den Berechtigten aus den verschiedenen Teilnahme-Erklärungen zur Verfügung und können von diesen abgeholt werden.  Werden bereits bezogene Daten noch einmal abgeholt, dann erscheint eine entsprechende Warnmeldung. Die gleiche Warnmeldung erscheint auch dann, wenn die Daten bereits von einem anderen Berechtigten einer Teilnahme-Erklärung abgeholt worden sind.  Es können jeweils Daten der letzten 120 Tage noch einmal bezogen werden.

7. Börsenaufträge

Die erteilten Börsenaufträge werden zu den üblichen Banköffnungszeiten und im Rahmen der üblichen Bankusanzen bearbeitet.  Im weiteren gelten sämtliche Instruktionen und Mitteilungen, welche die Bank auf diesem Wege erreichen, als vom Kunde bzw. von seinem Bevollmächtigten verfasst.

8. Allgemeine Hinweise

8.1 Verzeichnisse
Wo immer möglich sind Verzeichnisse abrufbar, die das Arbeiten mit der Applikation einfacher gestalten: Bankenclearing-Verzeichnis mit Suchfunktion, ISO-Währungscodes mit Suchhilfe,  Postkonto- und ESR-Teilnehmer-Verzeichnis, Valorenstamm.

8.2 Datumseingaben
Alle Datumseingaben können Sie bequem mit der Maus erledigen. Achten Sie jedoch darauf, dass dabei auch leicht Fehler entstehen können! «Ungültige» Datumsangaben werden vom System automatisch korrigiert (z.B. 31. Februar wird zum 2. März in einem Schaltjahr).  

8.3 Überprüfung von Eingaben
Alle von Ihnen gemachten Eingaben werden während der Erfassung auf Richtigkeit geprüft. Falsche Eingaben werden Ihnen mittels JavaScript Meldungen angezeigt.

9. Navigation

Nachfolgend sehen Sie das generelle Erscheinungsbild von "Telebanking".

Das Fenster ist dabei in drei unabhängige Teile (sogenannte «frames») aufgeteilt:   

a) Die Hauptrubriken. Diese bleiben während der ganzen Session gleich.

b) Die Unterrubriken. Diese ändern je nach angewählter Hauptrubrik.  

c) Der Arbeitsbereich.

10. Hilfe und Hotline

Beachten Sie auch die zusätzlichen Informationen, die Ihnen via "Help"-Button zur Verfügung stehen.

Die Hotline der BEKB | BCBE steht für Auskünfte von Mo-Fr 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr gerne zur Verfügung: (+41) 0848 852 580.

 

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