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Das Lastschriftverfahren eignet sich für wiederkehrende Zahlungen
in CHF (z.B. Mobiltelefon- und Stromrechnungen, Leasingsraten, etc.). Hierbei wird die Zahlung nicht
durch den Zahlungspflichtigen sondern durch den Zahlungsempfänger ausgelöst. Der Zahlungspflichtige
hat in der Folge ein 30tägiges Widerspruchsrecht.
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Einzüge basieren auf einem Vertrag (LSV-Belastungsermächtigung) zwischen Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger
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Zahlungsauslösung erfolgt durch den Zahlungsempfänger
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Eignet sich für Zahlungen in CHF
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Kein Rechnungsversand notwendig
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Rechnungen können nicht vergessen gehen
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Zahlungsempfänger bestimmt den Zeitpunkt der Bezahlung
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Reduzierung des administrativen Aufwands
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