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Lastschriftverfahren LSV


Das Lastschriftverfahren eignet sich für wiederkehrende Zahlungen in CHF (z.B. Mobiltelefon- und Stromrechnungen, Leasingsraten, etc.). Hierbei wird die Zahlung nicht durch den Zahlungspflichtigen sondern durch den Zahlungsempfänger ausgelöst. Der Zahlungspflichtige hat in der Folge ein 30tägiges Widerspruchsrecht.

  • Einzüge basieren auf einem Vertrag (LSV-Belastungsermächtigung) zwischen Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger
  • Zahlungsauslösung erfolgt durch den Zahlungsempfänger
  • Eignet sich für Zahlungen in CHF
  • Kein Rechnungsversand notwendig
  • Rechnungen können nicht vergessen gehen
  • Zahlungsempfänger bestimmt den Zeitpunkt der Bezahlung
  • Reduzierung des administrativen Aufwands

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